Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR)
Die Gemeinde Oberaurach beteiligt sich an der Breitbandförderung des Freistaates Bayern gemäß Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BayGibitR) vom 02.03.2020 und somit am sukzessiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 200 MBit/s symmetrisch für Privatanschlüsse und 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse.
Modul 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der Förderrichtlinie BayGibitR hat die Gemeinde Oberaurach in einer Bestandsaufnahme die aktuelle Versorgung mit Bandbreiten im Down- und Upload in einer Adressliste gemäß den Vorgaben BayGibitR ermittelt.
Zudem wurde eine grafische Übersichtskarte erstellt.
210301_Breitband_Gemeinde_Oberaurach_BayGibitR-1_Markterkundung_Übersichtskarte
210301_Breitband_Gemeinde_Oberaurach_BayGibitR-1_Nutzungsbedingungen_Geodaten
210301_Breitband_Gemeinde_Oberaurach_BayGibitR-1_Verpflichtungserklärung_Geodaten
(mit dem Download erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.)
Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Oberaurach gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR im Rahmen der Markterkundung Investoren zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu vorhandenen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde bittet daher, bis spätestens 22.04.2021 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Anforderung der Adressliste am 15.04.2021 endet!
210301_Breitband_Gemeinde_Oberaurach_BayGibitR-1_Markterkundung_Bekanntmachung
Modul 3: Ergebnis Markterkundung
Die Gemeinde Oberaurach hat im Zeitraum vom 13.03.2021 – 22.04.2021 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Oberaurach_BayGibitR-1_Ergebnis_Markterkundung.pdf
Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung
Die Gemeinde Oberaurach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der ein öffentlich gefördertes ultraschnelles NGA-Netz (passive Infrastruktur) anpachten und betreiben kann, in sinngemäßer Anwendung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren (einstufig) gemäß Nr. 5 BayGibitR durch.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über folgenden Link durchgeführt:
https://mp.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av198bc7
Alle Vergabedokumente sind ausschließlich dort herunterzuladen. Bieterfragen und Angebote sind elektronisch über diese Plattform einzureichen.
Mit dem Download der Adressliste von der Vergabeplattform erklären Sie sich mit den Regelungen der ebenfalls dort bereitgestellten Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Die Angebotsfrist endet am Freitag, 02.09.2022 11 Uhr.
Bieterfragen können bis Freitag, 19.08.2022 gestellt werden.
!!! ACHTUNG: Angebotsfristverlängerung auf 30.09.2022, 11 Uhr
Bieterfragen bis 16.09.2022