Satzungen & Verordnungen

VERORDNUNGEN

-> Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden vom 21.03.2019 (gültig bis 2039)

-> Reinigungs- und Sicherungsverordnung vom 22.07.2021 (gültig bis 2041)

SATZUNGEN

-> Entwässerungssatzung EWS vom 17.12.2020

-> Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 11.04.2019

-> Wasserabgabesatzung für die öffentl. Wasserversorgungseinrichtung vom 11.04.2019

-> Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 11.04.2019

-> Hundesteuersatzung vom 26.11.1980

-> Friedhofssatzung vom 16.06.1999

-> Friedhofsgebührensatzung vom 16.06.1999

-> Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren vom 01.12.1983

-> Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Oberaurach vom 25.03.1999

-> Aufhebungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung und Gebührensatzung vom 03.12.2015

-> Satzung zur Regelung von Fragen des örtl. Gemeindeverfassungsrecht 2020/2026

-> Geschäftsordnung für den Gemeinderat Oberaurach 2020/2026

-> Satzung über Hausnummerierung vom 03.11.1983

-> Erschließungsbeitragssatzung vom 27.06.2024

Was sind Satzungen?

Gemeinden können die Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln.

Sie bedürfen dazu einer gesetzlichen Ermächtigung, wie sie sich z. B. in der Gemeindeordnung findet. Erlassene Satzungen sind allgemeinverbindlich; d. h. sie richten sich an alle Einwohner der Gemeinde. Satzungen sind Rechtsvorschriften und unterliegen der gerichtlichen Nachprüfung im Wege der Normenkontrolle.

Was sind Verordnungen?

Verordnungen sind allgemein verbindlichen Anordnungen für eine unbestimmte Vielzahl von Personen, die nicht im förmlichen Gesetzgebungsverfahren ergehen, sondern von Organen der vollziehenden Gewalt (z. B. Gemeinden) gesetzt werden.
Im Unterschied zu Satzungen ist Erlaßgrundlage für eine Verordnung eine besondere staatliche Ermächtigung, die im Regelfall sicherheitsrechtlichen Zwecken dient. Verordnungen enthalten deshalb hauptsächlich Regelungen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, z. B. Lärmschutzverordnung.

Was sind Allgemeinverfügungen?

Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich-rechtliche Eigenschaft einer Sache oder die Benutzung einer solchen Sache durch die Allgemeinheit betrifft. Er ist in § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) legal definiert.


Hinweis:

Diese Seite dient – im Sinne des Bürgerservice – als Erstanlaufseite, bei der sich der Nutzer über Satzungen und Verordnungen der Gemeinde Oberaurach informieren kann. Dieser Service ersetzt nicht die Rechtsverbindlichkeit der original Satzungen und Verordnungen.

Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung der Gemeinde Oberaurach.