Ver- und Entsorgung / Wasser
Wasserversorgung
Von den acht Gemeindeteilen der Gemeinde Oberaurach werden sieben aus der eigenen Wasserversorgung der Gemeinde Oberaurach versorgt. Der Gemeindeteil Dankenfeld wird vom Wasserzweckverband Weißberggruppe versorgt.
Die Gemeinde Oberaurach hat die Wasserversorgungsanlage seit dem Jahre 1986 Zug um Zug bis zum Jahr 2004 komplett erneuert. Die meisten Leitungen und Hauptleitungen und auch die Ortsnetzleitungen wurde in diesen Gemeindeteilen, außer in Tretzendorf, erneuert. Nur in den neueren Siedlungsgebieten sind die Kunststoffleitungen belassen worden.
Das Trinkwasser der Gemeinde Oberaurach wird aus zwei Tiefbrunnen zwischen den Gemeindeteilen Trossenfurt und Kirchaich, die neu gebohrt wurden, gewonnen. Der Brunnen I in der Gemarkung Trossenfurt hat eine Geländehöhe von 303 m über NN, der Brunnen II in der Gemarkung Kirchaich von 342 m über NN. Brunnen I ist 45 m tief gebohrt, Brunnen II hat eine Tiefe von 85 m. Bei Brunnen I liegt der Ruhewasserspiegel bei 12 m unter dem Gelände, bei Brunnen II bei 50 m. Brunnen I hat eine Schüttung von rund 24 l pro Sekunde, Brunnen II von 12 l pro Sekunde. Als Reserve steht noch eine Bohrung für den Ausbau eines dritten Brunnens zur Verfügung. Die beiden Brunnen werden so betrieben, dass gemeinschaftlich max. 21 l pro Sekunde gefördert werden.
Für die Versorgung der Bevölkerung werden im Jahr zwischen 160.000 bis 180.000 cbm Wasser benötigt. Das Rohwasser wird ohne weitere Aufbereitung in die Versorgungsleitungen bzw. in die Hochbehälter bei Tretzendorf und bei Fatschenbrunn gepumpt und wird aus diesen Behältern wieder im Rücklauf in die einzelnen Haushalte geleitet.
Die nach der Trinkwasserverordnung erforderlichen und einzuhaltenden Parameter werden vom Oberauracher Trinkwasser weit unterschritten. Das Trinkwasser ist ohne Einschränkung nutzbar.
Die Trinkwasserwerte als pdf (zum Öffnen bitte anklicken):
2022 Fatschenbrunn, Kirchaich, Neuschleichach, Oberschleichach, Tretzendorf, Trossenfurt, Unterschleichach
2018 Dankenfeld
Abfallwirtschaft
Die Behandlung und Verwertung der Abfälle obliegt dem Landkreis Haßberge, der für diese Aufgabe einen Abfallwirtschaftsbetrieb gegründet hat.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb unterhält in Wonfurt das Kreisabfallzentrum. Informationen über die Abfallwirtschaft erhalten Sie von eigenen Abfallberatern des Abfallwirtschaftsbetriebes. Auf der Homepage der Abfallwirtschaft des Landkreises erfahren Sie alles Wissenwerte über die Abfallvermeidung, die Abfallbeseitigung und Wiederverwertung.
Telefonische Auskünfte durch die Abfallberatung unter der Rufnummer: 09521/27-142.
Öffnungszeiten des Wertstoffhofes
Der Wertstoffhof ist wie folgt geöffnet:
Sommerzeit
Donnerstag von 16:30 – 18:00 Uhr
Samstag von 09:00 – 12:30 Uhr
Winterzeit
Donnerstag von 15:00 – 16:30 Uhr
Samstag von 09:00 – 12:30 Uhr
Was können Sie im Wertstoffhof abgeben?
Aluminium, Dosen, Tetra-Packs, Glas, Kunststoffflaschen, Kunststoff-Folien, Mischkunststoffe, Papier, Pappe, Styroporchips, Altholz, Altmetall, Druckerpatronen, Elektroschrott, Haushaltsbatterien, Kabelabfälle, Korken, Leuchtstoffröhren, Sperrmüll, Bauschutt, Grünschnitt, …
Beseitigung von unbelastetem Erdaushub aus dem Gemeindegebiet
Der Gemeinde Oberaurach wurde eine Genehmigung für die Auffüllung des ehemaligen Steinbruchs in Trossenfurt ausgesprochen. Mit Hilfe dieser Genehmigung ist für alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde die Beseitigung von unbelasteten Erdaushub aus dem Gemeindegebiet nunmehr möglich.
Für den Betrieb werden keine festen Öffnungszeiten festgelegt. Eine Anmeldung zur Abgabe von Erdaushub (lediglich aus Gemeindegebiet) muss stets über die Gemeindeverwaltung erfolgen. Eine Abgabe ohne Termin ist nicht möglich. Ein vor Ort Termin mit dem zuständigen Mitarbeiter muss vereinbart werden. Anlieferungen und Verfüllungen dürfen nur in Anwesenheit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Person bzw. des verantwortlichen Personals erfolgen.
Als Auffüllmaterial ist ausschließlich unbelasteter Erdaushub (AVV-Schlüsselnummer: 17 05 04) zulässig. Das Auffüllmaterial darf nicht aus Standorten stammen, bei denen aufgrund der vorangegangenen Nutzung mit Verunreinigungen durch wasser-, boden- bzw. gesundheitsgefährdenden Stoffen zu rechnen ist.
Insbesondere ist Material aus Industrie- und Gewerbestandorten sowie solches von Sanierungsmaßnahmen (z. B. Tankstellensanierungen) ausgeschlossen. Als unbelastet gilt das Material, wenn die Zuordnungswerte Z 1.1 des Leitfadens „Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen sowie Tagebauten vom 15.07.2021“ (Tabelle 1 und 2) eingehalten werden.
Durch eine Eingangskontrolle wird bei jeder Anlieferung sichergestellt, dass keine unzulässigen Materialien angeliefert werden. Der zuständige Mitarbeiter führt eine organoleptische Kontrolle (Sicht- und Geruchskontrolle) durch. Sollte sich hier bereits zeigen, dass das Material nicht die Anforderungen erfüllt, ist es zwingend zurückzuweisen und darf nicht abgeladen werden.
Die Erhebung von Gebühren für die Ablieferung von Material erfolgt durch das Bauamt im Rathaus. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühren ist die Satzung zur Erhebung von Verwaltungskosten und Amtshandlungen der Gemeinde Oberaurach in der jeweils gültigen Fassung. Die Gebührenhöhe wurde durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt.
Der Gemeinderat beschloss Gebühren in Höhe von je 8,50 Euro für jeden angefangenen Kubikmeter bei Kleinanlieferer (also unter 3 m3) sowie 6,50 Euro für jeden angefangenen Kubikmeter bei Anlieferer über 3 m3.
Die Anmeldung erfolgt über die zentrale Telefonnummer der Gemeinde 09522/721-0.